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Meldewesen & Kurabgabe: häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie eine Liste der häufig gestellten Fragen unserer Gastgeber zu Meldewesen & Kurabgabe.
Diese Liste wird kontinuierlich erweitert und angepasst - bitte informieren Sie sich regelmäßig bzw. schauen Sie auch - bevor Sie uns schreiben oder anrufen - einmal in der Satzung oder in dieser Sammlung nach, ob Ihre Frage eventuell bereits schon einmal gestellt und beantwortet wurde. Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir nicht jede Frage individuell und von neuem beantworten können. Viele Grüße, Ihre Gemeinde Hohenkirchen
A
In welchem Intervall wird die Kurabgabe zwischen gasgebendem Betrieb und der Gemeinde abgerechnet?
Die Kurabgabe wird monatlich (Kalendermonat) abgerechnet. Sie ist mit dem digitalen Meldewesen verknüpft und wird automatisch erzeugt und versendet.
Ab welchem Alter wird die Kurabgabe erhoben?
Für Kinder zwischen 0 Jahren bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird keine Kurabgabe erhoben.
Die Kurabgabe wird - ermäßigt (50%) - ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, d.h. ab dem 6. Geburtstag, erhoben.
ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, d.h. ab dem 16. Geburtstag, wird die volle (100%) Kurabgabe erhoben.
Wie wird damit umgegangen, wenn es während des Aufenthaltes einen Altersgrenzenwechsel (Geburtstag) gibt?
Ein Alterswechsel wird bei der Entrichtung der Kurabgabe beim gastgebenden Betrieb nicht beachtet. Es zählt das Alter zum Zeitpunkt der Anreise.
Anders verhält es sich, wenn der Gast seine Kurabgabe am Kurabgabe-Automaten zieht. Da am Automaten ausschließlich Tageskarten gezogen werden können, gilt hier das Alter am Tag der Entrichtung der Abgabe.
Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine?
Die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine beträgt 1 Jahr nach Abreise des Gastes. Bei den digitalen Scheinen übernimmt dies das System. Analoge Scheine müssen im gastgebenden Betrieb abgelegt werden.
B
Müssen private Besucher von Einwohnenden, d.h. also Familie & Freunde, die zu Besuch kommen, Kurabgabe zahlen?
Ja, auch private Besucher müssen die Kurabgabe zahlen. Für sie besteht jedoch keine Meldepflicht. D.h. sie müssen ihre Kurabgabe für den Zeitraum ihres Aufenthaltes an den Kurabgabe-Automaten an den Strandzugängen entrichten
an den Automaten werden keine personalisierten Gästekarten ausgegeben, sondern Bezahl-Quittungen für den jeweiligen Zeitraum. Insofern können Einwohnende ggf. auch im Vorfeld eines angekündigten Besuchs die Karten ziehen (technisch noch in finaler Klärung).
D
Bin ich als gastgebender Betrieb für den Datenschutz der Gästedaten verantwortlich?
Ja, Sie sind als gastgebender Betrieb für Ihre Gästedaten verantwortlich.
Als Kommune sind wir aber ebenso dafür verantwortlich, dass unsere gastgebenden Betriebe für unsere Gäste vertrauenswürdig sind. Es ist uns und wird uns immer daran gelegen sein, Ihnen ein System zur Verfügung zu stellen, welches Sie guten Gewissens verwenden können.
Unser Anbieter feratel ist zertifiziert und unterliegt allen Datenschutzbestimmungen der DSGVO. Viele Gemeinden, Städte und Regionen nutzen feratel schon seit vielen Jahren und bestätigen eine zuverlässige Partnerschaft beim Thema Datenschutz.
Muss mein Gast für Meldewesen, Kurabgabe und Gästekarte seine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilen?
Ja, mit Ausfüllen (digital oder analog) des Meldescheins muss der Gast durch einen Klick/Haken seine datenschutzrechtliche Einstimmung erteilen.
Was mache ich, wenn der Gast seine datenschutzrechtliche Einwilligung nicht abgibt / abgegeben hat?
in Klärung
E
Gibt es Kurabgaben-Ermäßigungen und wenn ja, in welcher Höhe?
Ja, es gibt gfolgende Kurabgaben-Ermäßigungen:
Für Kinder zwischen 0 Jahren bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird keine Kurabgabe erhoben.
Ermäßigt (50%) wird die Kurabgabe ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, d.h. ab dem 6. Geburtstag, bis einschließlich des vollendeten 16. Lebensjahres, d.h. bis zum 16. Geburtstag.
Ebenfalls zu 50% ermäßigt sind Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. Gleiches gilt für die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis)
F
Müssen private Besucher von Einwohnenden, d.h. also Familie & Freunde, die zu Besuch kommen, Kurabgabe zahlen?
Ja, auch private Besucher müssen die Kurabgabe zahlen. Für sie besteht jedoch keine Meldepflicht. D.h. sie müssen ihre Kurabgabe für den Zeitraum ihres Aufenthaltes an den Kurabgabe-Automaten an den Strandzugängen entrichten
an den Automaten werden keine personalisierten Gästekarten ausgegeben, sondern Bezahl-Quittungen für den jeweiligen Zeitraum. Insofern können Einwohnende ggf. auch im Vorfeld eines angekündigten Besuchs die Karten ziehen (technisch noch in finaler Klärung).
Wie kann ich mich zum Meldewesen anmelden bzw. mich für das Meldewesen registrieren?
Bitte registrieren Sie sich über unsere Gastgeber-Erfassung auf unserer Homepage: Gemeinde Hohenkirchen - Erfassung Gastgeber (hohenkirchen-ostsee.de)
wir übertragen Ihre Daten in das Meldewesen-System (feratel WebClient > mehr dazu auch unter "feratel WebClient")
Sie bekommen aus dem System Ihre persönlichen Zugangsdaten und können Ihren Account aktivieren
Sie benötigen keine zusätzliche Software oder spezielle Hardware!
Wie funktioniert der Datenschutz bei feratel?
Was passiert bei feratel mit den Gästedaten?
alle aktuellen Auflagen nach der DSGVO werden durch feratel erfüllt
das feratel Rechenzentrum ist nach ISO 27001 zertifiziert
die Gemeinde ist eigener Datenhalter
Gäste-Adressen sind pro Mandant (Nutzer) separat
Welche Funktionen bietet feratel WebClient den gastgebenden Betrieben?
Gästemeldung (Voranmeldung & Meldescheine)
Pre-CheckIn durch den Gast und auch weitere direkte und automatisierte Kommunikation vor und nach dem Aufenthalt (auch zu Marketing-Zwecken, wenn gewünscht)
Status-Anzeigen aktueller Reservierungen, Buchungen, An- und Abreisen
Adressen-Bibliotheken & Gäste-Historien
Transparente Melde- und Abgabenabrechnungen
Nachdem ich meinen Zugang bekommen habe, welche Einstellungen muss der gastgebende Betrieb noch selbst vornehmen?
Bzw.: welche Einstellungen sind bereits durch die Gemeinde voreingestellt?
Bereits voreingestellt sind:
Gäste-Segmente je nach Gruppen zur Zahlung der Kurabgabe (Alter, Ermäßigung etc.)
Stammdaten und Ortsteil-Zugehörigkeit des Betriebes
Abgabeart (hier: Kurabgabe)
Saison (hier: 1.4.-31.10.)
Kurabgabe-Tarife
Abrechnungsmodalitäten (Intervalle, Zahlungsart etc.)
Meldescheinnummern-Zuweisungen
Noch zu bearbeiten sind:
Überprüfung der Stammdaten
ggf. Abstimmung der individuellen Abrechnungsmodalitäten
Anzahl Einheiten, Betten etc., falls noch nicht voreingestellt
individuelle Einstellungen am elekrtonischen Meldeschein
u.v.a.m.
(hierzu folgen noch Detail-Infos und ggf. Schulungen)
Wie kommen die Gästedaten in den feratel WebClient?
Es gibt 3 Möglichkeiten, wie die Gästedaten in den feratel WebClient kommen:
manuell durch den Betrieb über eine Eingabemaske (MeldeClient)
per Pre-CheckIn / Quick CheckIn durch den Gast vor Anreise
direkt und automatisch über eine Schnittstelle (sogenannte MeldeGateways) mit Ihrer Buchungs-Software oder Ihrem Buchungsanbieter (Vermittler)
Einen stets aktuellen Überblick über die aktiven Schnittstellen finden Sie hier: Feratel Deskline Interfaces
Bitte beachten Sie auf dieser Seite unbedingt die unterschiedlichen Menüpunkte am oberen Rand der Seite!
G
Wie wird damit umgegangen, wenn es während des Aufenthaltes einen Altersgrenzenwechsel (Geburtstag) gibt?
Ein Alterswechsel wird bei der Entrichtung der Kurabgabe beim gastgebenden Betrieb nicht beachtet. Es zählt das Alter zum Zeitpunkt der Anreise.
Anders verhält es sich, wenn der Gast seine Kurabgabe am Kurabgabe-Automaten zieht. Da am Automaten ausschließlich Tageskarten gezogen werden können, gilt hier das Alter am Tag der Entrichtung der Abgabe.
Wie lautet die Gemeindenummer, um in feratel (WebClient) eine Schnittstelle einzurichten?
Die Gemeindenummer ist: 13058116 (Hohenkirchen)
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Erhebung einer Kurabgabe?
Die Erhebung basiert auf
dem Kurortgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern - § 4a KurortG MV | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Tourismusort, Tourismusregion | § 4a - Tourismusort, Tourismusregion | gültig ab: 17.07.2021 (landesrecht-mv.de), welches wir als anerkannter Tourismusort anwenden können, und
dem Kummunalabgabegesetz: Mecklenburg-Vorpommern - § 11 KAG M-V | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Kur- und Fremdenverkehrsabgaben | § 11 - Kur- und Fremdenverkehrsabgaben | gültig ab: 17.07.2021 (landesrecht-mv.de)
Was ist ein Tourismusort?
Durch die Anerkennung als Tourismusort im Oktober 2022 ist Hohenkirchen zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Näheres hierzu finden Sie unter Tourismusorte und Tourismusregionen in Mecklenburg-Vorpommern - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)
Welche Gästedaten werden für den Meldeschein benötigt bzw. abgefragt?
Folgende Daten werden benötigt:
Vorname und Name
Anschrift
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Datum der An- und Abreise
Pass- oder Personalausweisnummer (nur bei internationalen Gästen)
Wie lange müssen Gästedaten aufbewahrt werden
Die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine beträgt 1 Jahr nach Abreise des Gastes. Bei den digitalen Scheinen übernimmt dies das System. Analoge Scheine müssen im gastgebenden Betrieb abgelegt werden.
(Siehe dazu auch unter "Aufbewahrungsfrist")
Wie kommen die Gästedaten in den feratel WebClient? (siehe dazu bitte auch unter "feratel WebClient")
Es gibt 3 Möglichkeiten, wie die Gästedaten in den feratel WebClient kommen:
manuell durch den Betrieb über eine Eingabemaske (MeldeClient)
per Pre-CheckIn / Quick CheckIn durch den Gast vor Anreise
direkt und automatisch über eine Schnittstelle (sogenannte MeldeGateways) mit Ihrer Buchungs-Software oder Ihrem Buchungsanbieter (Vermittler)
Einen stets aktuellen Überblick über die aktiven Schnittstellen finden Sie hier: Feratel Deskline Interfaces
Bitte beachten Sie auf dieser Seite unbedingt die unterschiedlichen Menüpunkte am oberen Rand der Seite!
In welcher Form (analog/digital) stehen Gästekarten zur Verfügung?
Wann, wie und wo werden die Gästekarten ausgehändigt?
Personalisierte Gästekarten (Name des Gastes, gastgebender Betrieb und Aufenthaltsdauer/-datum) können dem Gast vorab per E-Mail, automatisiert aus dem Meldewesen feratel WebClient, gesendet werden. Der Gast kann dann nach Wahl
a) einen QR-Code scannen und die digitale Gästekarte mobil auf seinem Smartphone bei sich tragen oder
b) noch zu Hause ein PDF ausdrucken und als analoge Gästekarte mit in den Urlaub nehmen
c) im Zweifelsfall haben auch Sie das PDF im System und können es vor Ort bei Anreise ausdrucken und dem Gast persönlich aushändigen
d) alternativ kann auch vor Ort bei Ihnen der Meldeschein auf einem weißen DIN A4 Blatt ausgedruckt und unterschrieben werden. Auch darauf gibt es kleine "Belege", die Sie Ihren Gästen ausgeschnitten, mit Ihrer Unterschrift oder Stempel, als Gästekarte auishändigen können.
Das print@home Prinzip kann auch für weitere Themen (Veranstaltungen, Gutscheine o.ä.) verwendet werden. Für die Zukunft können wir diese Funktionen als Gemeinde nutzen. Es ist noch in Klärung, ob dies auch individuell vom gastgebenden Betrieb eingesetzt werden kann - wir denken ja (systemische Frage).
Gibt es für Einheimische eine Gästekarte?
Einheimische mit Erstwohnsitz sind von der Kurabgabe befreit. Sie bekommen eine digitale Jahres-Gästekarte und können sich darüber hinaus auch mit ihrem Ausweis ausweisen.
Bewohner mit Zweitwohnsitz können eine Jahres-Gästekarte erwerben, indem sie die Jahres-Kurabgabe (32 €/16 € ermäßigt) entrichten.
Zum Ablauf der Gästekarten für Erst- und Zweitwohnsitzinhaber folgen rechtzeitig Informationen in Zusammenarbeit mit dem Amt Klützer Winkel (Meldewesen)
Wie wird der Besitz einer Gästekarte kontrolliert?
Die Kontrolle erfolgt wie gehabt über unsere Kontrolleure, die bisher ausschließlich am Strand eingesetzt waren
Zusätzliche Kontrollpunkte werden geschaffen, wie z.B. an der Naturerlebnisstation oder in der Gastronomie, sofern es gesonderte Angebote für Gästekarteninhaber gibt. Informationen dazu folgen.
Eine Kontrolle über digitale Lesegeräte ist grundsätzlich möglich, wir sehen aber zunächst davon ab.
Wo ist die Gästekarte gültig?
Da die Gästekarte sozusagen das "Beweismittel" ist, dass eine Kurabgabe entrichtet wurde, ist die Gästekarte von Hohenkirchen auch ausschließlich in der Gemeinde Hohenkirchen gültig. Möchte ein Gast während seines Aufenthaltes in Nachbargemeinden reisen, z.B. nach Klütz, Boltenhagen oder Wismar, muss in der jeweils bereisten anderen Gemeinde oder Stadt ebenfalls eine Kurabgabe geleistet werden - natürlich abhängig von dortigen Bestimmungen. So ist z.B. der alleinige Besuch eines Restaurants in einer anderen Gemeinde, nicht abgabepflichtig. Evtl. entscheiden Sie sich als Vermieter, Ihren Gästen auch die Satzungen der Nachbargemeinden (jeweils auf Homepages veröffentlicht) zur Verfügung zu stellen. Wir versuchen aber auch, einige Hinweise in unserem Hinweisblatt aufzugreifen.
Wo ist die Gästekarte gültig?
Da die Gästekarte sozusagen das "Beweismittel" ist, dass eine Kurabgabe entrichtet wurde, ist die Gästekarte von Hohenkirchen auch ausschließlich in der Gemeinde Hohenkirchen gültig. Möchte ein Gast während seines Aufenthaltes in Nachbargemeinden reisen, z.B. nach Klütz, Boltenhagen oder Wismar, muss in der jeweils bereisten anderen Gemeinde oder Stadt ebenfalls eine Kurabgabe geleistet werden - natürlich abhängig von dortigen Bestimmungen. So ist z.B. der alleinige Besuch eines Restaurants in einer anderen Gemeinde, nicht abgabepflichtig. Evtl. entscheiden Sie sich als Vermieter, Ihren Gästen auch die Satzungen der Nachbargemeinden (jeweils auf Homepages veröffentlicht) zur Verfügung zu stellen. Wir versuchen aber auch, einige Hinweise in unserem Hinweisblatt aufzugreifen.
H
Wie hoch ist die Kurabgabe?
die Kurabgabe für die Saison 2024 (1.4.-31.10.) beträgt 1 €/Tag bzw. Nacht
die ermäßigte Kurabgabe beträgt 0,50 €/Tag bzw. Nacht
die Jahresabgabe beträgt pauschal 32 €, basierend auf 32 angesetzten Tagen/Nächten, ermäßigt 16€.
K
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Erhebung einer Kurabgabe?
Die Erhebung basiert auf
dem Kurortgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern - § 4a KurortG MV | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Tourismusort, Tourismusregion | § 4a - Tourismusort, Tourismusregion | gültig ab: 17.07.2021 (landesrecht-mv.de), welches wir als anerkannter Tourismusort anwenden können, und
dem Kommunalabgabegesetz: Mecklenburg-Vorpommern - § 11 KAG M-V | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Kur- und Fremdenverkehrsabgaben | § 11 - Kur- und Fremdenverkehrsabgaben | gültig ab: 17.07.2021 (landesrecht-mv.de)
Wie wird die Zahlung der Kurabgabe bzw. der Besitz einer Gästekarte kontrolliert?
Die Kontrolle erfolgt wie gehabt über unsere Kontrolleure, die bisher ausschließlich am Strand eingesetzt waren
Zusätzliche Kontrollpunkte werden geschaffen, wie z.B. an der Naturerlebnisstation oder in der Gastronomie, sofern es gesonderte Angebote für Gästekarteninhaber gibt. Informationen dazu folgen.
Eine Kontrolle über digitale Lesegeräte ist grundsätzlich möglich, wir sehen aber zunächst davon ab.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Erhebung einer Kurabgabe?
Die Erhebung basiert auf
dem Kurortgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern - § 4a KurortG MV | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Tourismusort, Tourismusregion | § 4a - Tourismusort, Tourismusregion | gültig ab: 17.07.2021 (landesrecht-mv.de), welches wir als anerkannter Tourismusort anwenden können, und
dem Kummunalabgabegesetz: Mecklenburg-Vorpommern - § 11 KAG M-V | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Kur- und Fremdenverkehrsabgaben | § 11 - Kur- und Fremdenverkehrsabgaben | gültig ab: 17.07.2021 (landesrecht-mv.de)
M
Wo bekomme ich Meldescheine her?
Wir werden mit dem elektronischen Meldeschein über den feratel WebClient arbeiten. Ein Ihrem Betrieb zugeordneter Nummernkreis wird automatisch generiert und chronologisch Ihren Gästen und den Meldescheinen zugeordnet. Die Gästedaten werden automatisch aus dem System übernommen, sodass Sie den Meldeschein bei Ankunft des Gastes leicht ausdrucken und unterschreiben lassen können.
Übrigens: auf diesem Ausdruck finden sich auch "Belege", die Sie, alternativ zu digitaler Gästekarte und print@home (> siehe unter Gästekarte), Ihren Gästen ausgeschnitten und von Ihnen unterschrieben oder gestempelt, als Gästekarte aushändigen können.
Werden auch analoge, gedruckte Meldescheine durch die Gemeinde ausgegeben?
Wir versuchen, dies zu verhindern, und bis spätestens 2025 komplett auf das digitale Meldewesen über zu gehen. Im Notfall werden einige gedruckte Exemplare mit zugewiesenen Nummernkreisen ausgegeben.
Wir appellieren aber an alle Gastgeber, dies soweit möglich zu vermeiden. Sowohl für Sie als auch für uns ist der Aufwand teils deutlich höher: Julia müsste die Daten manuell in das System nachtragen... wertvolle Zeit, die sie lieber für die Weiterentwicklung der touristischen Angebote und des Gemeindewohls nutzen würde!
Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine?
Die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine beträgt 1 Jahr nach Abreise des Gastes. Bei den digitalen Scheinen übernimmt dies das System. Analoge Scheine müssen im gastgebenden Betrieb abgelegt werden.
Gibt es einen elektronischen Meldeschein?
Ja, grundsätzlich gibt es den elektronischen Meldeschein. Allerdings sind die Bestimmungen für die elektronische Signatur sehr streng und die technischen Anforderungen sehr hoch (siehe auch unter FAQ_Elektronischer_Meldeschein.pdf (deutschertourismusverband.de)).
leider entspricht eine einfache digitale Signatur, wie z.B. über ein Tablet, nicht den rechtlichen Bedingungen.
stellt der gastgebende Betrieb kein legitimiertes Authentifizierungssystem bereit (siehe auch unter FAQs des Tourismusverbandes, Link oben), so muss auf den analogen Meldeschein mit Unterschrift des Gastes zurückgegriffen werden.
Was ist, wenn ein Gast die Unterschrift verweigert?
Verweigert der Gast sowohl eine elektronische als auch die handschriftliche Unterschrift auf dem Papiermeldeschein, ist dies lediglich für den Gast bußgeldbewehrt (§ 54 Abs. 2 Nr. 8 BMG). Die Geldbuße kann bis zu EUR 1.000 geahndet werden. Die Beherbergungsstätte hat hingegen mit dem Bereithalten des Meldescheins ihre Pflicht nach § 30 Abs. 1 S. 1 BMG erfüllt.
Warum wird ein Meldewesen eingeführt?
Um die Kurabgabe in richtiger Höhe abzurechnen, ist ein korrektes Meldewesen notwendig.
Das Meldewesen ist sowieso grundsätzlich gesetzlich durch das Bundesmeldegesetz und -recht im Tourismus vorgegeben. Infos dazu, und auch zu häufig gestellten Fragen bzglk. eines (elektronischen) Meldescheins finden Sie beim Deutschen Tourismusverband: Melderecht - Deutscher Tourismusverband
Wie funktioniert das Meldewesen?
Es gibt grundsätzlich 2 Wege des Meldewesens,
analog (Papierschein) und
elektronisch (digitaler Meldeschein mit Ausdruck)
Der Aufwand sowohl für den gastgebenden Betrieb als auch für die Gemeinde und das Amt sind beim elektronischen Meldeschein deutlich einfacher und effizient.
Für beide Wege muss der gastgebende Betrieb am Meldewesen über das System Deskline unseres Dienstleisters feratel teilnehmen. Alles weitere dazu lesen Sie bitte unter "feratel Deskline".
Wie kann ich mich zum Meldewesen anmelden bzw. mich für das Meldewesen registrieren?
Bitte registrieren Sie sich über unsere Gastgeber-Erfassung auf unserer Homepage: Gemeinde Hohenkirchen - Erfassung Gastgeber (hohenkirchen-ostsee.de)
wir übertragen Ihre Daten in das Meldewesen-System (feratel Deskline > mehr dazu auch unter "feratel Deskline")
Sie bekommen aus dem System Ihre persönlichen Zugangsdaten und können Ihren Account aktivieren
S
Wo finde ich die aktuelle Satzung zur Kurabgabe?
Hier können Sie sich die aktuelle Satzung zur Kurabgabe ansehen oder herunterladen
Welchem Steuersatz unterliegt die Kurabgabe?
Diese Frage ist etwas kompliziert:
nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterliegt die Kurabgabe keinem Steuersatz, sie kann ohne Mehrwert-/Umsatzsteuer durchgereicht und verrechnet werden.
für Deutschland wurde noch kein Urteil gefällt!
das Amt Klützer Winkel hat sich entschieden, zunächst weiterhin nach aktuell geltendem deutschen Recht mit einer MwSt. von 7% zu agieren. Wegen Geringfügigkeit der Beträge wird die Mehrwertsteuer für die Kurabgabe bzw. auf der Gästekarte aber nicht ausgeweisen.
Leider war die Auskunft hierzu in den letzten Wochen unterschiedlich, wir bitten dies zu entschuldigen.
Wie gehen die Nachbargemeinden mit der Besteuerung um?
Auch unsere Nachbargemeinden Zierow, Boltenhagen und Klütz erheben 7% Mehrwertsteuer auf die Kurabgabe
T
Was ist ein Tourismusort?
Was ist die rechtliche Grundlage zur Erhebung einer Kurabgabe?
Durch die Anerkennung als Tourismusort im Oktober 2022 ist Hohenkirchen zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Näheres hierzu finden Sie unter Tourismusorte und Tourismusregionen in Mecklenburg-Vorpommern - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)
W
Wer zahlt die Kurabgabe?
Der Tourismusbeitrag wird von allen natürlichen Personen erhoben, die sich in dem Gebiet der Gemeinde Hohenkirchen aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd) und denen die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Personen im Gebiet der Gemeinde übernachten (Übernachtungsgast) oder nicht (Tagesgast).
Als ortsfremd gilt auch, wer in der Gemeinde Hohenkirchen Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit ist, wenn und soweit er sie zu Erholungszwecken nutzt. Wohneinheit bzw. -gelegenheit (Quartier) im Sinne dieser Satzung sind Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Appartements, Zimmer, Wohnwagen, Zelte, Wohnmobile, Boote und sonstige geeignete Unterbringungsmöglichkeiten.
Als ortsfremd gelten damit auch Personen mit Zweitwohnsitz in der Gemeinde Hohenkirchen
Wer zahlt keine Kurabgabe?
Folgende Personen gelten nicht als ortsfremd und unterliegen damit nicht der Kurabgabenpflicht / Tourismusabgabenplicht:
a) wer im Erhebungsgebiet einen Arbeitsplatz besitzt oder in einem Ausbildungsverhältnis steht.
b) wer sich aus ausschließlich beruflichen Gründen für weniger als 12 Stunden in dem Gebiet der Gemeinde Hohenkirchen, auf Durchreise und ohne Übernachtung, aufhält.
Die hier aufgeführten Personen sind nicht mit den von der Kurabgabe befreiten Personen zu vergleichen bzw. zu verwechseln. Von der Kurabgabe befreite Personen (siehe unter "Wer ist von der Kurabgabe befreit?") werden aus dem Gemeinde-Haushalt von der Kurabgabe freigehalten. D.h. deren rechnerische Kurabgabe - bei Einwohnenden z.B. eine Jahres-Kurabgabe - wird aus dem Gemeinde-Haushalt in die Tourismuskasse eingezahlt / übertragen.
Für wen ist die Kurabgabe ermäßigt (50%)?
für Kinder/Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, d.h. ab dem 6. Geburtstag, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, d.h. bis zu ihrem 16. Geburtstag
für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %
für die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis)
Wer ist von der Kurabgabe befreit?
Von der Kurabgabe befreite Personen werden aus dem Gemeinde-Haushalt von der Kurabgabe freigehalten. D.h. deren rechnerische Kurabgabe - bei Einwohnenden z.B. eine Jahres-Kurabgabe - wird aus dem Gemeinde-Haushalt in die Tourismuskasse eingezahlt / übertragen.
In der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen sind folgende Befreiungen vorgesehen:
Einwohner mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohenkirchen
Kinder bis zu ihrem vollendeten 6. Lebensjahr, d.h. bis zum ihrem 6. Geburtstag
Z
Ab wann wird in Hohenkirchen eine Kurabgabe erhoben?
Die Kurabgabe wird ab 2024 erhoben.
Start des Meldewesens ist der 1.1.2024, die Kurabgabe wird, mit Start in 2024, zwischen dem 1. April und 31. Oktober jeden Jahres erhoben.
Muss eine Person mit Zweitwohnsitz in der Gemeinde auch Kurabgabe zahlen?
Ja, eine Person mit Zweitwohnsitz in der Gemeinde ist zur Zahlung der Kurabgabe verpflichtet (siehe dazu auch unter "WER muss die Kurabgabe zahlen?").
Zweitwohnsitzende sind aber - wie jede andere Person auch - berechtigt, die Jahres-Kurabgabe von 32 € (ermäßigt 16 €), zu entrichten und erhalten entsprechend eine Jahres-Gästekarte.
Ist die Kurabgabe für Zweitwohnsitzende mit der Zweitwohnsitzsteuer abgegolten?
Nein, die Zweitwohnungssteuer und die Kurabgabe sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die nicht vermengt werden können und dürfen.